Landwirtschaft und Ländlicher Raum

Seit meinem Studium zum Diplom-Ingenieur (Landbau), das ich 1976 abgeschlossen habe, führe ich als selbstständiger Landwirt meinen Milchviehbetrieb in Nortorf bei Wilster.Von 1999-2014 war ich Mitglied im Bundesvorstand der AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und seit 2004 Mitglied im Bundesvorstand des Agrarbündnis e.V. In diesen Funktionen konnte und kann ich maßgeblich an der gemeinsamen Positionierung der fortschrittlichen Verbände aus Umwelt, Agrar, Verbraucher, Gewerkschaften und Entwicklung zur Zukunft der europäischen Agrarpolitik, der Entwicklungs- und der Verbraucherpolitik mitwirken. Meine aktuellsten Beiträge zu den beiden Themen findet ihr hier, alles andere ist nach Jahrgängen geordnet dahinter.

Das GAK-Gesetz hilft dem ländlichen Raum

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

24. März 2017 Kein Kommentar

Presseinformation Nr. 141.17 / 24.03.2017


Rede zu Protokoll gegeben.

TOP 69 – Bericht zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:


Das GAK-Gesetz hilft dem ländlichen Raum!

Ich danke der Landesregierung für den Bericht. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für den Küstenschutz und für Investitionen in ländliche Räume ist für unser Land von großer Bedeutung. Dies verdeutlicht auch ein anderer Bericht, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Ich spreche vom Klimareport des Deutschen Wetterdienstes und des LLUR.

Der Klimawandel ist längst Realität. Die Veränderungen, die bereits eingetreten und nachweisbar sind, lassen ahnen, was unserem Land bevorsteht, wenn die Ziele für den Klimaschutz nicht eingehalten werden.

Dabei können wir uns schon fast sicher sein, dass die Messlatte gerissen wird. Na wenn schon, sagen vielleicht einige. Mehr warme Sommertage beleben das Geschäft beim Tourismus. Skigebiete haben wir hier nicht, also warum sollen uns graue Haare wachsen, wenn die Winter milder werden.

Wir sind hier in den gemäßigten Breiten in der Tat global betrachtet nicht die Hauptbetroffenen, das ist wahr. Aber ebenso wahr ist auch, dass wir in Bezug auf Küstenschutz und Hochwassermanagement in den nächsten Jahrzehnten vor immensen Herausforderungen stehen werden.

Wir haben uns mit Strategien wie Wattenmeer 2100 strategisch früh und gut aufgestellt. In diesem Jahr werden wir rund 75 Millionen Euro für den Küstenschutz ausgeben. 44 Millionen kommen vom Bund, 8 Millionen von der EU und immerhin 23 Millionen investieren wir an eigenen Mitteln. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe werden zu fast 60 Prozent für den Küstenschutz aufgebraucht. Da sind weitere Mittel für Maßnahmen noch nicht mit eingerechnet, die ebenfalls mit dem Klimawandel zusammenhängen: Die Wiederaufforstung nach Sturmschäden und wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verminderung des Hochwasserrisikos.

Dabei sind die übrigen Maßnahmen wie Kofinanzierung der Ökolandbauförderung, der Investition in mehr Tierschutz, Gewässerschonende Gülleausbringung, Breitbandausbau, Bildungsinfrastruktur, Nahversorgung, höchst sinnvoll. Sie stärken die ländlichen Räume. Dieses Geld kommt bei den Menschen an und verbessert die Lebensqualität in den ländlichen Räumen. Davon könnten wir noch mehr gebrauchen.

Mit der Änderung des GAK-Gesetzes ist es möglich, Mittel in weitere Bereiche der ländlichen Entwicklung zu geben: Dazu gehören nicht allein Umweltmaßnahmen. Auch integrierte ländliche Entwicklungsprojekte der Basisversorgung gehören dazu. Wir haben hier schon länger ländliche Bildungsprojekte aufgenommen. Mit dem ersten aus GAK Mitteln geförderten Ärztezentrum in Wacken steht auch die medizinische Versorgung im ländlichen Raum im Fokus unserer Maßnahmen.

Wir sind in Schleswig-Holstein mit dem Landesprogramm Ländlicher Raum, in dessen Rahmen auch die GAK-Mittel verwenden werden, gut aufgestellt. Wir haben für sieben Jahre 2014 bis 2020 dafür 620 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist erheblich mehr als es bei jedem Vorläuferprogramm gewesen ist. Das ist dieser Landesregierung zu verdanken, die sich bei der Neuverteilung der EU-Gelder zu Beginn dieser Förderperiode erfolgreich dafür eingesetzt hat.

Diese Mittel können zielgerichtet für Maßnahmen verwendet werden, die für alle einen Nutzen bringen. So, wie es sich für öffentliche Gelder auch gehört. Daneben wird aber immer noch zu viel Geld, wenig oder gar nicht konditioniert mit der Gießkanne verteilt. Ich spreche von den Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule der EU-Agrarförderung.

Bisher fließen 4,5 Prozent dieser Mittel in die zweite Säule, also die ländliche Entwicklung. Die EU ermöglicht bis zu 15 Prozent. Schleswig-Holstein hat im Bundesrat einen Vorstoß gemacht, und diese 15 Prozent Umschichtung gefordert. Aber wir haben immerhin erreicht, dass es ein Votum des Bundesrates gibt für 6 Prozent. Das sind 1,5 Prozent zusätzlich. Das sind jährlich ca. 4,5 Millionen Euro mehr in S-H. Es wären 35 Millionen mehr jedes Jahr möglich gewesen. Auch wenn Bundesminister Schmidt immer noch dagegen ist. Das war schon mal ein Anfang.

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