Faire EU-Marktregeln sichern die Wertschöpfung im ländlichen Raum

19.05.21 –

Dazu sagt der europapolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wenn es um die gemeinsame Agrarpolitik der EU geht, denken die meisten sicher zuerst an die Fördermilliarden und wie sie verteilt werden. Und das auch nicht zu unrecht. Ein Drittel der mittelfristigen Finanzplanung der EU gehören dazu. Die Mittel werden auf den Betrieben benötigt und im jetzigen System eigeplant. Öffentliches Geld für öffentliche Leistung ist die Leitlinie.

 

Die Debatten über die Verteilung und Wirksamkeit der Mittel sowie über ihren Beitrag zu einer fristgerechten Umsetzung des Europäischen Green Deal laufen zurecht. Allerdings gehören auch die Gemeinsame Marktorganisation und ihre mögliche Gestaltung dazu. Das ist ebenfalls EU-Agrarpolitik und kann entscheidende Instrumente liefern, wenn es darum geht, die Landwirtschaft in der EU über Einkommen vom Markt zukunftsfähig aufzustellen.

 

Dafür brauchen wir aber auch faire Regeln für die Märkte. Denn gegen eine Fehlsteuerung aufgrund von Marktversagen können wir auf Dauer nicht gegen an subventionieren. Faire Erzeuger*innenpreise sind die Grundbedingung dafür, dass Bäuer*innen auch bei hohen Umwelt- und Tierschutzstandards am Markt bleiben und unsere Kulturlandschaft erhalten.

 

Faire Erzeuger*innenpreise sichern Existenzen bäuerlicher Betriebe im ländlichen Raum und tragen damit auch zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei, denn diese Betriebe sind in ihrem Umfeld durch Wirtschaftsbeziehungen mit der übrigen Wirtschaft. vernetzt

 

Dabei gilt, das zeigen uns die Zahlen aus der Beratung, auch für die an sich gut aufgestellten Betriebe, dass sie überwiegend unter den Gestehungskosten produzieren, über Monate, und die Phasen der Markterholung immer kürzer werden.

 

So verlieren gesunde Betriebe allmählich an Substanz. Sie bluten aus. Die Zukunft einer bäuerlichen, an die Landschaft angepassten, tiergerechten Milchviehhaltung in unseren Grünlandregionen steht damit auf dem Spiel. Wie auch andere Agrarmärkte steht der Milchmarkt unter einer notorischen Überproduktion. So bleiben Rohstoffe wie Milch billig, um internationale Exportmärkte mit billigen Exporten fluten zu können - mit den bekannten Folgen für Umwelt und ländliche Wertschöpfung.

 

Von einigen ist das gewollt. Aber für die bäuerlichen Betriebe ist das tödlich. Erzeuger*innen sind am Markt vereinzelt und strukturell der abnehmenden Seite unterlegen, die ein Interesse an niedrigen Rohstoffpreisen hat. Die temporäre Anwendung eines relativ kleinen EU-Reduktionsprogramms in 2016 hat entgegen aller Widerstände den Praxisbeweis erbracht: sofortige Wirksamkeit bei relativ kleinen Mengen. Und das alles bei einem sicheren und sehr einfachen Verwaltungsaufwand.

 

Darum ist eine gesetzliche Verankerung in der Gemeinsamen Marktordnung der EU erforderlich. Ich freue mich, dass auch das Europäische Parlament das mehrheitlich so sieht und bitte die Landesregierung, aber auch die Bundesregierung, das zu unterstützen und im Trilog von Parlament, Rat und Kommission nicht zu blockieren.

 

Wir fordern mit unserem Antrag auch, endlich die Möglichkeit des §148 der Gemeinsamen Marktordnung zu nutzen. Sie besteht darin, eine Vertragspflicht für Lieferbeziehungen vorzuschreiben, die verbindliche Regelungen zum Preis, zur Menge und zur Laufzeit aufweisen. Es gibt dazu bereits eine Verordnungsermächtigung im Agrarmarktstrukturgesetz. Frau Klöckner und ihr Kollege im Wirtschaftsministerium müssten diese lediglich nutzen und tun dies seit Jahren nicht.

 

Ich freue mich, dass wir uns hier in der Jamaika-Koalition auf diese Forderungen einigen konnten und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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