Energie und Klima

Mein politisches Engagement begann 1973 in der Bürgerinitiative gegen das Kernkraftwerk Brokdorf. Heute bin ich in der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Kiel unter anderem als klimaschutzpolitischer Sprecher aktiv. Für mich ist ein entscheidender Schlüssel auf dem Weg aus der Krise der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien. Schleswig-Holstein kann zudem von den Folgetechnologien des Ausbaus langfristig wirtschaftlich profitieren. Bei der Entwicklung von Technologien für Speicherung, Transport und Anwendung kommt der Entwicklung der Wasserstofftechnologie hier im Land eine besondere Rolle zu. In diesem Teil meiner Homepage findet Ihr alle aktuellen Beiträge und nach Jahrgängen aufgeschlüsselt alte Stellungnahmen und Reden zu Energie und Klimaschutz.

Windenergie ist die entscheidenden Quelle, um die Klima- und Energiewendeziele zu erreichen

Rede im Landtag zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie; Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein. Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß (27. August 2020):

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorweg ein herzlicher Dank an die Landesregierung und die Mitarbeiter*innen für die Erarbeitung und Vorlage des Entwurfes der Landesverordnung. Hier haben wenige, hochspezialisierte Mitarbeiter*innen, die das Land und die Kriterien wie ihre Westentasche kennen, in den letzten Jahren in unermüdlicher Arbeit die Planungen vollzogen. Sie haben in den kommenden Monaten noch sehr viel, sehr sensible Arbeit vor sich. Für diese Arbeit nochmals vielen Dank.

Diese Landesverordnung ist nur ein Teil davon. Es kann nach dem dritten Entwurf davon ausgegangen werden, dass sich die Grundlagen und Kriterien der Planung in diesem Abschnitt der Landesplanung nicht mehr ändern und er festgesetzt werden kann. Damit sind wir einen Schritt weiter, um bis zum Ende des Moratoriums des Ausbaus der Windenergie zum Jahreswechsel auch eine abgeschlossene, rechtskräftige Windplanung für Schleswig-Holstein zu haben. Teile der drei Regionalpläne müssen noch in eine vierte Anhörung und können dann zum Jahreswechsel festgesetzt werden und komplettieren die Landesplanung. Wir brauchen sie für den geordneten Ausbau der Windenergie an Land und wir brauchen zwei Prozent Vorrangfläche, um die Ausbauziele 2025 für erneuerbare Energien zu erreichen. Damit endet nach über 5 ½ Jahren eine unendliche Hängepartie für den Ausbau der Windenergie an Land.

Der Koalitionsvertrag könnte sich in dem Punkt der Umsetzung nähern. Mit dem Urteil des OVG Schleswig wurden im Januar 2015 die bis dahin geltenden Landespläne aus den Jahren 2010 und 2012 für nichtig erklärt. In dem seit dem 5. Juni geltenden Moratorium konnte nur noch über Ausnahmeverfahren der Zubau erfolgen. Nachdem anfänglich noch ein erheblicher Zubau möglich war, kam er zeitweise fast völlig zum Erliegen.

Was belastend hinzu kam: Während in den Jahrzehnten davor die tragenden Parteien im Land, egal, ob in der Regierung oder in der Opposition, beim Ausbau der Windenergie konstruktiv an einem Strang zogen, stellten sich spätestens mit der Vorlage eines ersten, dem OVG Urteil folgenden, neuen Vorschlag der Landesregierung in 2016 die damaligen Oppositionsparteien CDU und FDP gegen den geplanten Ausbau.

Aussagen im Wahlkampf, beispielsweise über Abstände und Planungsoptionen belasteten die anschließenden Koalitionsverhandlungen schwer. Wir haben uns trotzdem einigen können. Nach dem Versuch der Klärung, wie Koalitionsvertrag und Versprechen im Wahlkampf umgesetzt werden können, konnte die Planung mit modifizierten Kriterien fortgesetzt werden.

Welche Bedeutung hat Onshore-Windenergie in Schleswig-Holstein und darüber hinaus? Sie ist die entscheidenden Quelle, um kostengünstig erneuerbare Energien zu erzeugen und die Klima- und Energiewendeziele kostengünstig und fristgerecht zu erreichen. Das Zeitfenster wird immer enger, um die aktuellen Ausbauziele zu erreichen. Für die Zwischenziele 2025 brauchen wir einen Netto-Zubau von ungefähr 1100 Anlagen. Das sind über 200 Anlagen jährlich.

Hinzu kommt ab 2020 das zunehmende Auslaufen von Anlagen aus dem EEG. Derzeit sind wir trotz steigender Zahlen bei den Ausnahmegenehmigungen noch weit vom erforderlichen Zubau entfernt. Auch wenn wir beim Strom einen hohen Selbstversorgungsstand haben.

Um die Decarbonisierung der Wirtschaft und Gesellschaft bis 2040 zu erreichen, werden wir über die Sektorenkopplung – ich erinnere an die Wasserstoffstrategie - noch einen erheblichen Strombedarf haben. Wir liegen bei uns in Deutschland grade mal bei 15 Prozent Energie aus erneuerbaren Energien am Gesamtenergie-verbrauch, der Strom, Wärme und Verkehr umfasst. Das alles wird nach Abschluss dieser Planung zwingend eine Festlegung von neuen Ausbauzielen und eine neue Planung erforderlich machen.

Die Energiewende und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist unsere einzige ökonomische Perspektive - um mobil zu bleiben, gute Arbeitsplätze zu haben und ein gutes Leben führen zu können. Ja und ich weiß auch: Das wird mit diesen Koalitionspartnern weiterhin kein Spaziergang. Das Land verändert sich durch erneuerbare Energieanlagen und ihre Infrastruktur.

Wenn wir aber auf Basis der Fakten mal anschauen, wie schnell wir den Ausbau der erneuerbaren Energien hinbekommen, wie wir Abwägungen setzen, dann habe ich viele Fragen. Man hat den Eindruck, eine Windanlage darf erst gebaut werden, wenn sich überhaupt kein Kriterium mehr dagegen finden lässt. Das kann doch nicht richtig sein, wenn der Druck durch den Klimawandel so groß ist.

Auch durch die Stimmung, die immer wieder befeuert wird, ist, ich sage mal etwas provozierend: Es mag den einen oder anderen ja stören, wenn man vom Kirchturm oder von der Denkmal geschützten Reetdachkate aus in der Ferne ein Windrad sieht und vielleicht auch beide zusammen auf einem Bild zu sehen sind, es ist aber auch nichts gewonnen, wenn der steigende Meeresspiegel am Fuß des Kirchturmes ankommt.

Dann haben wir hier noch einen Gesetzentwurf für eine Clearingstelle Windenergie, auch ein Ergebnis aus dem Koalitionsvertrag: Es geht um unabhängige Beratung, Konfliktvorbeugung, Information von Bürger*innen, den Kommunen und Vorhabenträger*innen. Diese wird nicht in die rechtlichen Verfahren eingreifen können und ist neutral beim Landtag angesiedelt. Ich freue mich auf die Beratung.

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