Diese Scheindebatte trägt nicht zur Lösungsfindung bei

Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 38 – Wildgänse auf erträglichen Bestand reduzieren (29. Oktober 2020)
Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:


Sehr geehrte Damen und Herren,
in großen Schwärmen ziehende und rastende Gänse sind für Naturliebhaber*innen eine Freude, richten aber auf landwirtschaftlichen Flächen durch Fraß und Verkotung erhebli-che Schäden an. Das Problem ist nicht neu, hat sich durch den Anstieg der Gänsezahlen in den letzten Jahren aber verschärft. Einzelne Betriebe, deren Flächen bevorzugt aufgesucht werden, sind besonders hart betroffen.

Das wollen wir nicht wegdiskutieren. Diesen Betrieben muss geholfen werden. Deshalb gibt es Angebote im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, die Ausgleichszahlungen für die Duldung der Gänse auf bestimmten Flächen und Vergrämung auf anderen Flächen ermöglichen. Der Landtag hat 2016 die Landesregierung einstimmig gebeten „ein landesweit abgestimmtes und breit akzeptiertes Handlungskonzept für gänsebedingte Fraßschäden in der Landwirtschaft zu entwickeln. Dabei sollen lokale Kooperation mit Landwirten, Jägern und Naturschützern zur Festlegung von ausreichend großen Duldungs- und Nichtduldungsgebieten für Gänse gebildet werden."

Und genau das macht die Landesregierung. Ein Online-Tool zur Erfassung der Schäden wurde eingerichtet. Seitens der Landwirtschaft wird eine Umstellung auf Entschädigungszahlungen gefordert. Wir Grüne sind dafür offen. In den Diskussionen um die zukünftige EU-Agrarförderung setzt sich das Land dafür ein, dass Entschädigungszahlungen für Gänseschäden in der nächsten Förderperiode kofinanzierungsfähig werden. Wenn dies auch der Wunsch der beteiligten Akteure ist, wollen wir die Mittel aus dem Gänse-Vertragsnaturschutz zukünftig dafür verwenden.

Eine immer wieder erhobene Forderung betrifft die Bejagung der Vögel. So sollen Jagdzeiten verlängert und deren Schutzstatus verändert werden. Dazu ist zu sagen: Die Bejagung von Graugänsen findet tatsächlich gar nicht im rechtlich möglichen Umfang statt. Hier sind also nicht die gesetzlichen Regeln sondern tatsächlich die jagdliche Praxis verantwortlich.

Für die Nonnengans gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten ein strenger Schutz nach der EU-Vogelschutzrichtlinie. In Schleswig-Holstein haben wir das Fenster für mögliche Vergrämungsabschüsse so weit wie möglich geöffnet. Darüber hinaus sind auf Antrag einzelne Schonzeitabschüsse oder Eientnahmen von Grau- und Nonnengänsen möglich. Auch ein Verscheuchen durch Schreckschuss, durch Betreten oder Befahren der Flächen ist grundsätzlich möglich.

Das macht aber nur Sinn, wenn die Gänse dann auf Ruheräume ausweichen können. Ansonsten wird das Problem verschärft. Die Gänse haben durch das häufige Auffliegen einen höheren Energieverbrauch und fressen noch mehr. Das gleiche gilt natürlich auch im Falle des Abschusses einzelner Gänse, die anderen fliegen auf und sind anschließend hungriger als vorher.

Mit den rechtlich zulässigen und praktisch umzusetzenden jagdlichen Regulierungsmöglichen ist kein Rückgang der Schäden zu erreichen. Das ist also eine Scheindebatte, die nicht zur Lösungsfindung beiträgt. Ebenso wenig wie der AfD-Antrag, der Maßnahmen fordert, die heute schon möglich sind. Er ist daher obsolet und wir lehnen ihn konsequenterweise ab.
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