Gentechnikfreiheit ist für die Land- und Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein ein Standortvorteil

Gentechnikfreiheit für die Land- und Ernährungswirtschaft in SH

Presseinformation Nr. 160.19 / 29.03.2019


Gentechnikfreiheit ist für die Land- und Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein ein Standortvorteil, der nicht gefährdet werden darf

Zu der bekannt gewordenen Aussaat von gentechnisch verunreinigtem Rapssaatgut auf Versuchsfeldern eines Saatgutunternehmens im Kreis Schleswig-Flensburg sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:


Wenn es stimmt, dass die Verunreinigung des Saatgutes in Frankreich bereits im Herbst 2018 festgestellt, diese Information aber nicht an deutsche Behörden weitergegeben wurde, deutet dies auf eine Schwachstelle im Bereich der europaweiten Saatgutüberwachung hin. Das vorgefundene Konstrukt GT73, steht für Toleranz gegen Behandlung mit Glyphosat und ist in der EU für den Anbau nicht zugelassen. Die Vorgänge müssen aufgeklärt und für die Zukunft ein schnellerer Informationsfluss sichergestellt werden.

Auch wenn der Aufwuchs inzwischen vernichtet und Maßnahmen zur Nachsorge getroffen wurden. Ein mehrjähriges sorgfältiges und umsichtiges Monitoring der betroffenen Flächen ist zwingend erforderlich.

Offen bleibt, wann und auf welchem Wege das verantwortliche Unternehmen, dass die Versuchsflächen am Standort im Kreis Schleswig-Flensburg betreibt, von der Verunreinigung des Saatgutes Kenntnis erhalten hat und ob dieses Wissen unverzüglich an die zuständigen Stellen im Land weitergegeben wurde.

Gut, dass die Landesregierung konsequent gehandelt hat. Die Gentechnikfreiheit im Anbau ist für die Land- und Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein ein Standortvorteil, den wir nicht durch leichtfertigen Umgang aufs Spiel setzen dürfen.

Wir werden einen Bericht für die kommende Sitzung des UAA am 8. Mai erbeten.



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