Düngeverordnung: Nach der Novelle ist vor der Novelle

Düngeverordnung: Nach der Novelle ist vor der Novelle

31. März 2017 Kein Kommentar

Presseinformation Nr. 148.17 / 31.03.2017


Düngeverordnung: Nach der Novelle ist vor der Novelle

Zur heute im Bundesrat beschlossenen neuen Düngeverordnung sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:


Die Maus ist geboren. Lang überfällige Fortschritte bei den rechtlichen Grundlagen bei der Arbeit mit Wirtschaftsdünger sind endlich realisiert worden. Allerdings ist jetzt schon absehbar, dass diese nicht ausreichen werden. Sie entsprechen in vielen Punkten nicht dem, wozu die wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung geraten haben. Deshalb ist es nicht prophetisch, wenn ich sage: nach der Novelle ist vor der Novelle.

Die Stoffstrombilanz (Hoftorbilanz) soll zunächst nur für einen kleinen Teil der Betriebe gelten. Dies ist nicht nachvollziehbar. Sie ist logischer, exakter und auch bekannt. Die Betriebe haben ein ähnliches Verfahren bereits in der Vergangenheit angewandt.

Aufgrund der vielen Einzelfall- und Sonderregelungen, die auf Druck der Bundesregierung und des Bauernverbandes aufgenommen wurden, ist die Verordnung unnötig kompliziert und bürokratisch.

Für die Betriebe bedeuten verzögerte und halbherzige Reformen einen erhöhten Anpassungsdruck. Für sie wäre es besser, sich frühzeitiger auf absehbar erforderliche Änderungen einstellen zu können. Daher sind letztlich nicht nur der Gewässer- und Umweltschutz, sondern auch die Betriebe die Leittragenden dieser Halbherzigkeit.

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