Gewässerschutz im ganzen Land umsetzen

Rede im Landtag zum Top 19: Umsetzung der Düngeverordnung in Schleswig-Holstein Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der viel diskutierten roten Gebiete hat im September den Bundesrat durchlaufen und wurde Anfang Oktober von der Bundesregierung verabschiedet. Trotzdem muss die Umsetzung bis Ende des Jahres stehen. Im Jamaika-Antrag, der hier im Februar beschlossen wurde, haben wir ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung der roten Gebiete gefordert. Das war erforderlich, weil diese unsägliche Diskussion um Messstellen – als seien die Messstellen das eigentliche Problem und nicht der Nährstoffüberschuss – anders zu keinem Ende gekommen wären. Der einheitliche Rahmen liegt jetzt vor. Mit dem Ergebnis einer erheblich verkleinerten Gebietskulisse.   Daraus aber einen Rückschritt für den Gewässerschutz abzuleiten, wäre falsch. Denn:

19.11.20 –

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 19 – Umsetzung der Düngeverordnung in Schleswig-Holstein

Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich danke dem Minister für den Bericht und den Mitarbeiter*innen im MELUND, die mit Hochdruck an der Umsetzung der Düngeverordnung arbeiten. Keine leichte Aufgabe. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der viel diskutierten roten Gebiete hat im September den Bundesrat durchlaufen und wurde Anfang Oktober von der Bundesregierung verabschiedet. Trotzdem muss die Umsetzung bis Ende des Jahres stehen. Im Jamaika-Antrag, der hier im Februar beschlossen wurde, haben wir ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung der roten Gebiete gefordert. Das war erforderlich, weil diese unsägliche Diskussion um Messstellen – als seien die Messstellen das eigentliche Problem und nicht der Nährstoffüberschuss – anders zu keinem Ende gekommen wären. Der einheitliche Rahmen liegt jetzt vor. Mit dem Ergebnis einer erheblich verkleinerten Gebietskulisse.

 

Daraus aber einen Rückschritt für den Gewässerschutz abzuleiten, wäre falsch. Denn:

Erstens: Die Düngeverordnung gilt flächendeckend. Alle Landwirte sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie bedarfsgerecht düngen und keine Nährstoffüberschüsse produzieren.

 

Zweitens: Bilanzüberschüsse treten im Land verteilt flächendeckend auf, insbesondere in Regionen mit intensiver Tierhaltung und/oder hoher Biogaserzeugung. Das sagt die Wissenschaft, darauf haben auch Prof. Taube und Prof. Henning, in ihrem Vortrag zum Nährstoffbericht bei uns im Agrarausschuss Ende April hingewiesen. Dabei haben sie auch die Bedeutung betriebsbezogener Stoffstrombilanzen herausgestellt.

 

Drittens: Wir haben in Schleswig-Holstein, aufgrund der geologischen Gegebenheiten, eine hohe Filterwirkung der Böden für Nitrat. Aber diese ist endlich.

 

Viertens: Es bleibt die Vorgabe aus der Wasserrahmenrichtlinie – die selbstverständlich weiterhin gilt – für den Grundwasserkörper mit mehr als 50 mg Nitrat in einen guten Zustand zurückzuversetzen. Und nicht allein das Grundwasser, auch Fließgewässer und die Meere, sind vor Nährstoffeintrag zu schützen. Denn die Fokussierung der Debatte auf die roten Gebiete ist auch deshalb falsch, weil wir nicht allein die Nitratrichtlinie zu beachten haben. Da gibt es eben auch noch die Wasserrahmenrichtlinie, die Biodiversitätsstrategie und auch die EU-NERC Richtlinie zur Begrenzung von Stickstoffoxyden und Ammoniak. Auch diese Vorgaben sind bei der Umsetzung der Düngeverordnung zu berücksichtigen. Das findet sich ebenfalls in unserem Beschluss vom Februar wieder.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

richtig ist, es gibt sehr viele Landwirte*innen, die nicht erst jetzt, sondern schon immer gewässerschonend wirtschaften. Sie wehren sich dagegen, pauschal an den Pranger gestellt zu werden. Nach der bestehenden, an den Grundwasserkörpern orientierten Kulisse, wären Landwirte durch Auflagen mit in Haftung genommen worden, die selbst alles richtig machen, aber das Pech haben, in einem Gebiet mit einem belasteten Grundwasserkörper zu wirtschaften.

 

Es gibt aber – diese Wahrheit müssen wir anerkennen – auch immer noch diejenigen, die nach dem Prinzip ‚viel hilft viel‘ vorgehen, oder die schlichtweg ein Entsorgungsproblem mit ihrer Gülle haben, weil sie viele Tiere haben, aber wenig Fläche.

 

Die Erfolge bei der Beratung zeigen, einiges geschieht auch aus Nichtwissen. Beratung ist daher weiter ein wichtiges Instrument im Gewässerschutz. Aber wir müssen auch die Kontrollen einerseits verstärken und andererseits auch effizienter machen. Es kommt jetzt darauf an, wie gut es gelingt, die tatsächlich produzierten Bilanzüberschüsse verursachergerecht dort zu identifizieren, wo sie anfallen. Die Voraussetzung schaffen wir, indem wir eine Meldepflicht für alle landwirtschaftlichen Betriebe bezüglich der Düngebedarfsermittlung und der tatsächlichen Düngungsmaßnahmen einführen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte meine Redezeit auch darauf verwenden können, aufzuzählen, was ich an den Vorgaben der Bundesdüngeverordnung und der AVV zur Abgrenzung der Belastungsgebiete alles auszusetzen hätte. Da gibt es einiges. Aber ich denke, nach dem jahrelangen Gezerre und Abwehrkämpfen ist es jetzt dringend geboten, den Blick nach vorne zu richten und sich auf die Umsetzung zu konzentrieren. Auf die Einhaltung der geltenden Vorgaben und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Dies wird zusätzliche Personal- und Sachkosten erfordern. Aber so schützen wir unsere Gewässer am besten. Die verfahrene Situation musste zu den erfolgreichen Klagen der EU führen. Sie ist das Ergebnis einer inzwischen über Jahrzehnte andauernden Verweigerung der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht und verschleppter Vorgaben. Das muss endlich ein Ende haben.

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