Landwirtschaft und Ländlicher Raum

Seit meinem Studium zum Diplom-Ingenieur (Landbau), das ich 1976 abgeschlossen habe, führe ich als selbstständiger Landwirt meinen Milchviehbetrieb in Nortorf bei Wilster.Von 1999-2014 war ich Mitglied im Bundesvorstand der AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und seit 2004 Mitglied im Bundesvorstand des Agrarbündnis e.V. In diesen Funktionen konnte und kann ich maßgeblich an der gemeinsamen Positionierung der fortschrittlichen Verbände aus Umwelt, Agrar, Verbraucher, Gewerkschaften und Entwicklung zur Zukunft der europäischen Agrarpolitik, der Entwicklungs- und der Verbraucherpolitik mitwirken. Meine aktuellsten Beiträge zu den beiden Themen findet ihr hier, alles andere ist nach Jahrgängen geordnet dahinter.

Klimaanpassung und nachhaltige, ländliche Entwicklung stellen uns vor Herausforderungen

Klimaanpassung und nachhaltige, ländliche Entwicklung

17. Mai 2019 Kein Kommentar

Presseinformation Nr. 227.19 / 17.05.2019
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Rede zu Protokoll gegeben!

TOP 47 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:

Klimaanpassung und nachhaltige, ländliche Entwicklung stellen uns vor Herausforderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Schleswig-Holstein als Küstenland sind die Mittel des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz unverzichtbarer Bestandteil zur Finanzierung der Ausgaben für den Küstenschutz. Und auch für eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen der ländlichen Entwicklung leistet der Bund einen wichtigen Beitrag. Sie sind im Landesprogramm ländlicher Raum gebündelt, in das auch beträchtliche EU-Mittel fließen. Schleswig-Holstein erhält dafür in der laufenden Förderperiode 420 Millionen Euro.

Der hier vorliegende Bericht zur Rahmenplanung mag eine jährliche Routine sein. Aber es geht dabei um viel Geld und deren effiziente Verwertung im Land. Deshalb ist es angebracht, die Debatte im Landtagsplenum und nicht nur im zuständigen Fachausschuss zu führen. Insgesamt entfallen auf Schleswig-Holstein in 2019 rund 52 Millionen Euro, davon aus dem Sonderrahmenplan Küstenschutz 5,8 Millionen Euro, aus dem Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung rund 9 Millionen Euro.

An der Verteilung auf die Maßnahmengruppen lässt sich die Bedeutung des Küstenschutzes ablesen. Mit 49 Prozent wird fast die Hälfte der Mittel dafür aufgewendet. Ein ebenfalls großer Anteil, fast 30 Prozent, entfällt auf die integrierte ländliche Entwicklung. Das ist Dorfkernentwicklung, Bildungsinfrastruktur, Nahversorgung, Breitband. Das sind unsere AktivRegionen, die wertvolle Impulse zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen unserer ländlichen Räume liefern. Der Rest geht in die einzelbetriebliche Förderung, Vertragsnaturschutz und die Ökolandbauförderung, Verbesserung der Marktstruktur, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, forstliche Maßnahmen und, mit nur bescheidenen Beträgen, in Maßnahmen zur Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere sowie zur Erhaltung der Vielfalt genetischer Ressourcen.

Aus dem Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz erhält Schleswig-Holstein keine Zuweisungen. Von Deichrückverlegungen und verbessertem Hochwasserrückhalt entlang der Elbe flussaufwärts unserer Landesgrenzen profitieren wir jedoch indirekt ebenfalls.

Noch ein Wort zum Landesprogramm ländlicher Raum insgesamt. Es ist konzipiert bis 2020, doch zeichnet sich ab, dass die gesetzlichen Grundlagen auf EU-Ebene für die folgende Förderperiode noch nicht so bald verabschiedet werden. Es ist mit einer Übergangszeit bis eventuell 2023 zu rechnen. Zur Ausfinanzierung der zunehmenden Herausforderungen in der Klimaanpassung und nachhaltiger, ländlicher Entwicklung könnten wir gut noch weitere Mittel gebrauchen.

Es wäre möglich, diese Mittel zu generieren, wenn der Bund und andere Bundesländer mitziehen und die 15-Prozent-Quote endlich ausnutzen, die von der EU grundsätzlich zugestanden wird, um von der ersten in die zweite Säule umzuschichten. Bisher nutzen wir lediglich die Mindestquote von 4,5 Prozent.

Diese Mittel bräuchten wir nicht kofinanzieren. Sie könnten im vollen Umfang eingesetzt werden, zur Finanzierung von Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen oder den Tierschutz verbessern. Ich denke da auch an Maßnahmen, die die Weidehaltung unterstützen. Die Landwirtschaft muss sich den Herausforderungen stellen. Klimaschutz steht in der gesellschaftlichen Debatte, und das ist auch richtig so.

Aber der dringende Umbau der Tierhaltung, ich erinnere an das Gutachten des wissenschaftlichen Beirates von 2015, in dem es heißt, die Tierhaltung in Deutschland ist nicht zukunftsfähig, ist ebenfalls eine Herausforderung, bei der wir die bäuerlichen Betriebe nicht allein lassen dürfen, wenn wir nicht wollen, dass sie von der Bildfläche verschwinden.

Mit dem Umbau, also der Verbesserung der Haltungsbedingungen, muss eine Anpassung der Tierzahlen an die Fläche erfolgen. Das wäre gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz. Wir sollten die Möglichkeit der Umschichtung nutzen. Darüber hinaus wäre es zu begrüßen, wenn beide Aufgaben, also Klimaschutz und Umbau der Tierhaltung, sich zukünftig stärker in der GAK wiederspiegeln würden.



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