Landwirtschaft und Ländlicher Raum

Seit meinem Studium zum Diplom-Ingenieur (Landbau), das ich 1976 abgeschlossen habe, führe ich als selbstständiger Landwirt meinen Milchviehbetrieb in Nortorf bei Wilster.Von 1999-2014 war ich Mitglied im Bundesvorstand der AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und seit 2004 Mitglied im Bundesvorstand des Agrarbündnis e.V. In diesen Funktionen konnte und kann ich maßgeblich an der gemeinsamen Positionierung der fortschrittlichen Verbände aus Umwelt, Agrar, Verbraucher, Gewerkschaften und Entwicklung zur Zukunft der europäischen Agrarpolitik, der Entwicklungs- und der Verbraucherpolitik mitwirken. Meine aktuellsten Beiträge zu den beiden Themen findet ihr hier, alles andere ist nach Jahrgängen geordnet dahinter.

Marktüberwachung sichert Verbraucher*innenschutz

Rede zu Protokoll gegeben!

TOP 49 – Bericht zur Neuordnung der stofflichen Marktüberwachung (17. Mai 2019)

Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:

Marktüberwachung sichert Verbraucher*innenschutz und fairen Wettbewerb

Sehr geehrte Damen und Herren,

jede*r von uns kommt in seinem Alltagsleben ständig mit Chemikalien verschiedenster Art in Berührung. Ob in Reinigungsprodukten, in Farben, in Verpackungsmaterialien, in Kleidungsstücken, in Möbeln, in Elektrogeräten – sie sind überall. Darunter sind auch solche, die potentiell gefährlich für Umwelt und Gesundheit sind, die zum Beispiel als krebserzeugend eingestuft sind wie Formaldehyd, die Missbildungen an Embryonen hervorrufen können wie Borsäure oder die sich in der Umwelt und in Organismen anreichern wie zum bespiel kurzkettige Chlorparafine.

Wir haben in der EU hohe Standards beim Verbraucherschutz, die diesen Gefahren Rechnung tragen. Manche Stoffe sind verboten, für andere gibt es Anwendungsbeschränkungen. Die Verwendung kurzkettiger Chlorparafine in der metallverarbeitenden Industrie und in der Lederverarbeitung wurde zum Beispiel in der EU 2002 verboten.

Zentraler Pfeiler des europäischen Chemikalienrechtes ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH). Sie verpflichtet Hersteller und Importeure von Chemikalien zur Vorlage von Daten zur Bewertung der von den Stoffen ausgehenden Risiken. REACH gilt als eines der modernsten und zugleich auch strengsten Chemikaliengesetze weltweit. Beim Griff ins Regal möchten die Verbraucher*innen sich darauf verlassen können, dass der sachgemäße Gebrauch des erworbenen Produktes sicher ist und auf Gefahren im Umgang mit chemischen Stoffen ausreichend hingewiesen wird. Das Vertrauen der Verbraucher*innen in die Sicherheit der Produkte ist eine Voraussetzung für funktionierende Märkte.

Aber auch die Hersteller von Produkten möchten sicher sein, dass sich ihre Mitbewerber ebenso verantwortlich und rechtskonform verhalten wie sie selbst. Darum ist eine funktionierende Kontrolle so wichtig, denn ohne Vertrauen auf eine wirksame Kontrolle sind selbst die strengsten Vorschriften und höchsten Standards nicht viel wert.

Ich danke dem Minister und den Mitarbeiter*innen aller beteiligten Ressorts für diesen Bericht. Er zeigt, wie umfangreich und komplex ihre Aufgabe ist. Neben dem Schutz der Verbraucher*innen vor schädlichen Chemikalien gehört dazu auch die Überwachung zahlreicher Vorgaben, die Produkte umweltverträglicher machen. Das sind zum Beispiel Vorgaben, die Hersteller und Handel in die Pflicht nehmen bei der wichtigen Aufgabe, Abfälle zu vermeiden und die Wiederverwendung von Produkten zu ermöglichen. Oder die Regelungen zur Verbrauchskennzeichnung bei Elektrogeräten, die einen Beitrag zur Energieeffizienz und damit zum Klimaschutz leisten. Sogar zur Terrorismusabwehr trägt die Überwachung bei, durch die Überwachung der Abgabevorschriften für Ausgangsstoffe, die für Explosivstoffe verwendet werden können.

Die Entscheidung Ende 2016 zur Übertragung wesentlicher Zuständigkeiten der Marktüberwachung von den Kreisen und kreisfreien Städten auf das Land war richtig. Es ist so besser möglich, für die Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben und betroffenen Rechtsgebiete jeweils das erforderliche Know-How bereitzustellen. So ist der Grundstein gelegt für eine schlagkräftige Truppe, die Mängel und Verstöße zukünftig noch wirksamer aufdeckt und noch effizienter für fairen Wettbewerb, die Sicherheit der Verbraucher*innen und die Schonung der natürlichen Ressourcen sorgt.

Genauso richtig war die Entscheidung aus dem letzten Jahr zur Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle mit anderen Bundesländern. Bedeutung erhält diese Neuordnung auch vor dem Hintergrund einer Zunahme des Internethandels. In einem Binnenmarkt funktioniert Marktüberwachung nicht, wenn nicht über die Landesgrenzen hinaus gedacht wird. Schleswig-Holstein geht voran und stellt die Organisation der stofflichen Marktüberwachung neu auf. Gut so.



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