Landwirtschaft und Ländlicher Raum

Seit meinem Studium zum Diplom-Ingenieur (Landbau), das ich 1976 abgeschlossen habe, führe ich als selbstständiger Landwirt meinen Milchviehbetrieb in Nortorf bei Wilster.Von 1999-2014 war ich Mitglied im Bundesvorstand der AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und seit 2004 Mitglied im Bundesvorstand des Agrarbündnis e.V. In diesen Funktionen konnte und kann ich maßgeblich an der gemeinsamen Positionierung der fortschrittlichen Verbände aus Umwelt, Agrar, Verbraucher, Gewerkschaften und Entwicklung zur Zukunft der europäischen Agrarpolitik, der Entwicklungs- und der Verbraucherpolitik mitwirken. Meine aktuellsten Beiträge zu den beiden Themen findet ihr hier, alles andere ist nach Jahrgängen geordnet dahinter.

Bodenmarktpolitik: Vorsorge ist die einzige Handlungsoption

Bodenmarktpolitik: Vorsorge ist die einzige Handlungsoption

5. September 2018 Kein Kommentar

Presseinformation Nr. 314.18 / 05.09.2018


Bodenmarktpolitik: Vorsorge ist die einzige Handlungsoption

Anlässlich der gestrigen (5. September 2018) Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) „Boden für Bäuerinnen und Bauern“ zur Bodenmarktpolitik in Schleswig-Holstein sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:


Seit 2005 haben sich die Boden- und Pachtpreise von der realen Ertragsfähigkeit abgekoppelt. Auch in Schleswig-Holstein erschweren die steigenden Preise bäuerlichen Betrieben den Erwerb von Land.

Die Situation am Bodenmarkt in den neuen Bundesländern sollte uns eine Mahnung sein. Außerlandwirtschaftliche Investoren sind zunehmend auf der Suche nach Kapitalanlagen und haben zahlreiche Möglichkeiten zur Umgehung des Vorkaufrechts und der Grunderwerbssteuer. Gleichzeitig führt eine Verknappung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens durch Versiegelung und Umwidmung zu einer Verschärfung des Wettbewerbs auf dem Bodenmarkt. Hier kommt es immer häufiger vor, dass ein mittelständisches landwirtschaftliches Unternehmen großen Investoren gegenübersteht.

Auf dem Pachtmarkt ist die Entwicklung ähnlich. Landwirt*innen sind immer weniger Besitzer*innen der bewirtschafteten Flächen. Es ist zu beobachten, dass ein immer größerer Teil der Bodenrente an die Flächenbesitzer*innen abfließt.

Der Boden ist die Wirtschaftsgrundlage landwirtschaftlicher Betriebe und bildet gleichzeitig die Nahrungs- und Lebensgrundlage unserer Gesellschaft. Mit Flächenerwerb darf kein Missbrauch auf Kosten der bestehenden landwirtschaftlichen Strukturen betrieben werden. Die Schlupflöcher bei der Grunderwerbssteuer sind auf Bundesebene umgehend zu schließen, zum Beispiel indem endlich die Fälligkeitsschwelle für die Grunderwerbssteuer bei Anteilskäufen von 94,9 Prozent auf unter 50 Prozent herabgesetzt wird.

Auch wenn Schleswig-Holstein bisher nicht so sichtbar betroffen ist, wie andere Bundesländer, sind die genaue Beobachtung des Bodenmarktes und verstärkte Bemühungen zur Sicherung des landwirtschaftlichen Vorkaufsrechtes und Pachtrechts angezeigt. Auf dem Bodenmarkt ist Vorsorge die einzige Handlungsoption.

Auf europäischer Ebene sollte die Zielgenauigkeit der Agrarzahlungen überprüft werden. Wie viele der öffentlichen Gelder kommen tatsächlich bei aktiven Landwirt*innen an? Wie viele werden an Grundstückseigentümer*innen weitergeleitet und enden als garantierte Rendite bei Investoren? Eine EU-Agrarpolitik, die eine vielfältige Landwirtschaftsstruktur erhalten möchte, kommt nicht umhin, die ausgeschütteten Mittel stärker an gesellschaftliche Kriterien zu binden und zu qualifizieren.

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