Auch neue Gentechnik bleibt Gentechnik und muss als solche geregelt werden

Auch neue Gentechnik bleibt Gentechnik und muss als solche geregelt werden

25. Juli 2018 Kein Kommentar

Presseinformation Nr. 285.18 / 25.07.2018


Auch neue Gentechnik bleibt Gentechnik und muss als solche geregelt werden

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu neuen Gentechnik-Verfahren sagt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:


Mit Erleichterung können Verbraucher*innen, Bäuer*innen und viele Beteiligte aus der Lebensmittelerzeugung das heutige Urteil zur Kenntnis nehmen. Es war richtig, in Europa seit Jahren auf den Wettbewerbsvorteil der Gentechnikfreiheit auf dem Acker und in der Lebensmittelkette statt auf Gentechnik zu setzen. Die Gentechnikfreiheit unserer Produkte würde durch eine potenzielle Durchmischung mit nichtgekennzeichneter Ware gefährdet.

Auch für die Anwendung der neuen gentechnischen Verfahren, wie CRISPR/Cas in der Pflanzenzucht, hat der Europäische Gerichtshof die Notwendigkeit einer Regulierung nach dem Gentechnikrecht bestätigt. Denn die neuen Methoden sind Gentechnik und haben ein entsprechendes Risikopotenzial bei der Freisetzung in die Umwelt.

Mit dem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof die Einhaltung des europäischen Vorsorgeprinzips – Risikoprüfung, Zulassung, Monitoring sowie transparente Kennzeichnung. Das ist auch ein Erfolg vieler Bürger*innen, die sich seit Jahrzehnten in diesem Bereich engagieren.

Von der Bundesregierung und der EU-Kommission erwarte ich nun eindeutiges Handeln, um neue Gentechnikverfahren wie Crisper/Cas und Co auch als Gentechnikverfahren einzustufen und zu regulieren. Gentechnisch veränderte Sorten, die schon für die Zulassung in den Startlöchern standen, müssen diesen hohen europäischen Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz unterworfen werden. Insbesondere die Bundesregierung steht in der Verantwortung sicher zu stellen, dass sich auch die ihr nachgelagerten Behörden daran halten.

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