Landwirtschaft und Ländlicher Raum

Seit meinem Studium zum Diplom-Ingenieur (Landbau), das ich 1976 abgeschlossen habe, führe ich als selbstständiger Landwirt meinen Milchviehbetrieb in Nortorf bei Wilster.Von 1999-2014 war ich Mitglied im Bundesvorstand der AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und seit 2004 Mitglied im Bundesvorstand des Agrarbündnis e.V. In diesen Funktionen konnte und kann ich maßgeblich an der gemeinsamen Positionierung der fortschrittlichen Verbände aus Umwelt, Agrar, Verbraucher, Gewerkschaften und Entwicklung zur Zukunft der europäischen Agrarpolitik, der Entwicklungs- und der Verbraucherpolitik mitwirken. Meine aktuellsten Beiträge zu den beiden Themen findet ihr hier, alles andere ist nach Jahrgängen geordnet dahinter.

Grundwasser schützen, Düngeverordnung effizient umsetzen

Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß (26. April 2018):

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

der Bund hat im letzten Jahr endlich, nach jahrelangem Hinauszögern und wiederholten Appellen und Mahnungen sämtlicher Experten, beim Düngerecht nachgebessert.

Die wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung hatten bereits im August 2013 eine Stellungnahme vorgelegt. Trotzdem hat es noch fast vier Jahre gedauert und das Ergebnis entspricht in vielen Punkten nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen.

Böse Zungen behaupten, es sei überhaupt nur deswegen etwas geschehen, weil die EU im Oktober 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie eingeleitet hat.

Dieses Verfahren ist im Übrigen noch nicht abgeschlossen.

Das neue Düngerecht mit der neuen Düngeverordnung, dem Düngegesetz und weiteren Verordnungen stellt tatsächlich eine Verbesserung dar. Ob dies aber ausreicht, darf bezweifelt werden, das wird die Zukunft zeigen. Möglicherweise fällt aber auch die neue Regelung durch den EU-TÜV.

Wir Grüne haben nach der Verabschiedung gesagt: Nach der Reform ist vor der Reform – trotz Verbesserungen. Aufgrund der vielen Einzelfall- und Sonderregelungen, die auf Druck der Bundesregierung und des Verbandes aufgenommen wurden, ist die Verordnung unnötig kompliziert und bürokratisch. Die wirksame Stoffstrombilanz (Hoftorbilanz) soll zunächst
zum Beispiel nur für einen kleinen Teil der Betriebe gelten. Sie ist logischer, exakter und auch bekannt. Die landwirtschaftlichen Betriebe haben ein ähnliches Verfahren bereits in der Vergangenheit angewandt.

Für die Betriebe bedeuten verschleppte und halbherzige Reformen einen erhöhten Anpassungsdruck. Daher sind letztlich nicht nur der Gewässer- und Umweltschutz, sondern auch die Betriebe die Leittragenden dieser bisherigen Halbherzigkeiten und Unterlassungen. Der Antrag der SPD, jetzt auf eine Änderung des Bundesrechtes hinzuwirken, finde ich dennoch ziemlich absurd.

Erstens gilt dieses Recht jetzt nun einmal und ist vom Land umzusetzen. Eine Überprüfung der Wirksamkeit kann logischer Weise erst nach einer gewissen Zeit der Anwendung Sinn machen.

Zweitens ist der SPD bekannt, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat auf einige Änderungen gedrungen hat, sich damit aber nicht hat durchsetzen können, beziehungsweise der Bund die Empfehlungen der Länder in Teilen schlicht ignoriert hat.

Drittens ist mir nicht bekannt, dass seitens der SPD auf Bundesebene eine solche Forderung nach Nachbesserung zum jetzigen Zeitpunkt erhoben würde. Den Koalitionsvertrag der Großen Koalition durchsucht man daraufhin jedenfalls vergeblich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, vielleicht sollten Sie einmal ihren Einfluss in der Bundespartei in dieser Sache geltend machen und die Genossinnen und Genossen in Berlin um Vorlage eines entsprechenden Antrags
im Bundestag bitten. Ich rechne fest mit der Zustimmung der Grünen Fraktion im Bund für einen solchen Vorschlag.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

im Ziel eines bestmöglichen Schutzes unseres Grundwassers sind wir uns einig. Sehr viele der Grundwasserkörper in Schleswig-Holstein haben jetzt schon zu hohe Nitratwerte. Dies ist sehr bedenklich, auch in Hinblick auf den vorsorgenden Trinkwasserschutz. Denn unser Trinkwasser kommt zu 100 Prozent aus dem Grundwasser. Deshalb gehören auch die Wasserversorger zu denjenigen, die eine Verschärfung der Gesetzeslage seit Jahren dringend einfordern.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

selbstverständlich muss und wird die Landesregierung die Düngeverordnung umsetzen. Dieser Antrag ist ein weiteres Beispiel für die vielen anderen, die wir schon hatten, im Stile: Die Opposition verlangt von der Regierung, was sie ohnehin macht, nur um den Eindruck zu erwecken, wir machen dieser Regierung jetzt mal Beine. Das ist ziemlich billige Rhetorik.

Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag:

„Wir werden die Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften wirksam kontrollieren, entsprechende Schulungen und Fortbildungsprogramme anbieten und wirksame Kontrollen durchsetzen. Dazu werden wir den Vollzugsbereich personell stärken und effizient gestalten, um die neuen Anforderungen, die sich aus der Novelle des Düngerechts ergeben, angemessen zu erfüllen.“

Ich schlage vor, dass wir uns im Ausschuss detaillierter mit der Frage befassen, wie hier im Land die Düngeverordnung umgesetzt wird, damit sich auch die Opposition davon überzeugen kann, dass wir bereits mitten drin sind in der Umsetzung. Vielleicht bekommen wir anschließend dann einen gemeinsamen Beschluss hin.

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