Vattenfall darf Entscheidung der Parlamente nicht hintertreiben

Zu der Berichterstattung über Forderungen des Konzerns Vattenfall von mehr als sechs Milliarden Euro Schadensersatz sagt der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß (10. April 2019):

Vattenfall ignoriert als internationaler schwedischer Energiekonzern, dass Deutschland und Schweden in der EU sind. Die Konzernführung beruft sich auf die Schiedsgerichtsklausel der Energiecharter. Auf dieser Basis eines internationalen Vertrages hat Vattenfall die Bundesregierung vor das Schiedsgericht in Washington gezerrt. Wir Grüne haben im Zusammenhang immer wieder vor den hohen Risiken und wirtschafts- und technologiepolitischen Auswirkungen dieser Klauseln in Handelsverträgen gewarnt.

Der Deutsche Bundestag hat 2011 fast einstimmig den Atomausstieg beschlossen. Vattenfall versucht jetzt fast beispielhaft wie andere internationale Konzerne auch diese demokratische Entscheidung von Bundestag und Bundesrat durch seine Klage vor einem internationalen Schiedsgericht zu hintertreiben und milliardenschwere Summen zu erstreiten. Zusätzlich hat der inkonsequente atompolitische Schlingerkurs der schwarz-gelben Bundesregierung von 2009-2011 mit dem Aushöhlen des vorherigen Atomausstiegsbeschlusses unter Bundesumweltminister Trittin mit dazu geführt, dass die jetzige Klagesituation überhaupt entstehen konnte.

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