Die Bundesregierung darf die Standortsuche für ein Atommüllendlager nicht verschleppen

Zum Beginn der bundesweiten Informationsveranstaltungen zur Suche nach einem Endlager für Atommüll sagt der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß (25. April 2019):

Es ist gut, dass die bundesweite Suche nach einem Endlager für Atommüll, wie im Standortauswahlgesetz vorgesehen, transparent und unter breiter Beteiligung der Bevölkerung erfolgt. Nur so kann in dieser seit fast fünfzig Jahren verschobenen Frage des Atommülls eine befriedigende Lösung gefunden werden. Die AKWs laufen bis heute weiter und produzieren Atommüll. Um 2045 laufen die Genehmigungen für die Zwischenlager für Castoren mit hochradioaktiven Müll an den AKW-Standorten, also auch in Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel, aus. Sie dürfen nicht zu Endlagern werden. Das für die Findung eines Standortes für ein Atommüllendlager vorgesehene Jahr 2031 musst zwingend eingehalten werden. Nur so ist überhaupt darstellbar, dass ein Endlager 2050 fertig gestellt sein kann. Auch dann wird es noch viele Jahre dauern, bis der ganze Atommüll eingelagert ist. Die kommenden 12 Jahre bis 2031 müssen effizient für die Standortauswahl genutzt werden. Es hilft nicht weiter, wenn das Standortauswahlgesetz nur gelobt wird. Die Bundesregierung verschleppt schon seit drei Jahren ein für eine transparente und zeitgerechte Standortsuche zwingend erforderliches Geodatengesetz. Sie setzt so das ganze Verfahren aufs Spiel.

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