Atomkraftstandorte in Schleswig-Holstein dürfen nicht zu Endlagern werden!

Mit der heutigen Überreichung des Genehmigungsbescheides für die Stilllegung und den Rückbau des Atomkraftwerkes Brunsbüttel ist ein weiterer Schritt beim Ausstieg aus dieser gefährlichen Technologie in Schleswig- Holstein eingeleitet worden. Eine zweite Genehmigung für den Rückbau des atomaren Inventares und für den konventionellen Rückbau der weiteren Anlage wird folgen. Hierzu stehen noch weitere Genehmigungen wie für den Bau des Zwischenlagers für schwach- und mittelaktiven Müll dem weiteren Verfahren für das nicht mehr genehmigte Standortzwischenlager für hochradioaktiven Müll aus.

Das alles muss über viele Jahre und Jahrzehnte durch engmaschige Kontrollen der Atomaufsicht des Landes begleitet werden. Es ist daher gut, dass gegenüber dem Rückbauantrag der AKW-Betreiber in einigen Bereichen reduzierte Ableitungswerte durch die Landesregierung zur Auflage gemacht wurden. Aktuell gibt es bei den ausstehenden wasserrechtlichen Genehmigungen noch zahlreiche Fragen.

Das wird auch für aus dem Atomrecht entlassenen, nicht radioaktiv belasteten Müll und den Verbleib von Rückbaumaterial zur Wiederverwertung zukünftig zu erwarten sein. Um zu Lösungen zu kommen, wird ein intensives Beteiligungsverfahren weiterhin unverzichtbar bleiben.

Auch die Fragen der Endlagerung und des weiteren Verbleibs des schwach-, mittel- und hochradioaktiven Mülls drängen. Die Atomkraftstandorte in Schleswig-Holstein dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden.

Gut ist, dass die Jamaika-Landesregierung mit zeitnahen Zielen bei Ausbau der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes konsequent den Weg der Energiewende fortsetzt. Diese Vorarbeit Schleswig-Holsteins in den letzten 20 Jahren hat erst dazu geführt, dass der Atomausstieg eingeleitet wurde.

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