Energiewende und Schallschutz lassen sich nicht gegeneinander ausspielen

Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. In Schleswig-Holstein wurden die Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz zur Umsetzung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm als Erstes in einem Erlass umgesetzt. In keinem anderen Bundesland außer in Schleswig-Holstein wurden bisher Bestandsanlagen mit einbezogen. Ein wirksamer Schallschutz steht in der alten wie in der neuen Landesregierung außer Frage.

Besonderes nach den letzten Jahren mit immer häufigeren Wetterextremen mit monatelangen Dürren und Dauerregen ist eigentlich bei vielen im Land zwischen den Meeren die Erkenntnis gereift, dass der Klimawandel bei uns angekommen ist. Die Energiewende und der Klimaschutz müssen konsequent umgesetzt werden. Da hilft es nichts, wenn man meint, mit weniger Flächen das Ziel von zehn Gigawatt Windstrom in 2025 umsetzen zu können. Die im jetzigen Entwurf der Landesplanung für Windenergie vorgesehen knapp zwei Prozent der Landesfläche werden kaum reichen, um das Energieziel 2025 zu erreichen.

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