AKWs schleunigst stilllegen

Nach geltendem Recht hat die Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein bestehen nach der im April erfolgten Revision des AKW Brokdorf keine Handhabe, um eine Zustimmung zum Wiederanfahren des Meilers zu untersagen.

Im vergangenen Jahr wurden bei der Revision an Brennstäben Oxidationsbefunde festgestellt. Die Ursachen blieben letztlich ungeklärt. Bei den diesjährigen durchgeführten Untersuchungen gab es keine Hinweise auf eine fortschreitende Oxidation.

Die im letzten Jahr ergriffenen Betriebsbeschränkungen, wie die Reduktion der Gesamtleistung des AKWs auf 95 Prozent und die Halbierung der Lastwechselgeschwindigkeit, haben sich als nach Ansicht der Reaktorsicherheitsbehörde als wirksam erwiesen und bleiben deshalb für den kommenden Betriebszyklus bestehen.

Aber es bleibt dabei: Auch wenn die für das Ende des bevorstehenden Zyklus prognostizierten Oxidschichten im zulässigen Bereich liegen und die gemessenen Werte den einzuhaltenden Grenzwert deutlich unterschreiten.

Nur bei einem stillgelegten AKW kann es nicht zu neuen Oxidationen oder anderen risikoreichen Pannen der Atomkraftwerke kommen.

Da hilft nur schnelles Stilllegen.

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