Die Landesentwicklungsplanung muss ein Plan des « Zukunft-Ermöglichens » werden

herzlichen Dank an die Landesregierung und das Team im Innenministerium, das nach mehreren Jahren Arbeit und nach zwei umfangreichen öffentlichen Beteiligungsrunden diesen Plan vorlegt. Über 1000 Stellungnahmen mussten ausgewertet werden. Das bedeutet auch, dass sich eine große Anzahl Bürgerinnen, Kommunen und Unternehmen in die Erstellung des Planes eingebracht haben. Was uns heute zur Abstimmung vorgelegt worden ist, ist Aufgabe und Gemeinschaftswerk der Landesregierung.

27.10.21 –

Presseinformation

Nr. 326.21 / 27.10.2021

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Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 18 – Zukunft der Krankenhausplanung in SH

 

Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der

Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,

 

Bernd Voß:

 

 

 

Die Landesentwicklungsplanung muss ein Plan des « Zukunft-Ermöglichens » werden

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank an die Landesregierung und das Team im Innenministerium, das nach mehreren Jahren Arbeit und nach zwei umfangreichen öffentlichen Beteiligungsrunden diesen Plan vorlegt. Über 1000 Stellungnahmen mussten ausgewertet werden.

Das bedeutet auch, dass sich eine große Anzahl Bürgerinnen, Kommunen und Unternehmen in die Erstellung des Planes eingebracht haben. Was uns heute zur Abstimmung vorgelegt worden ist, ist Aufgabe und Gemeinschaftswerk der Landesregierung.

Die Raumordnung legt die planerischen Grundlinien für die räumliche Entwicklung in Schleswig-Holstein eigentlich über einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren fest. Das ist bei unseren Herausforderungen ein unglaublich langer Zeitraum. Auf diesen Landesentwicklungsplan aufbauen wird die Überarbeitung der Regionalpläne. Sie haben eine noch weitergehende Detailschärfe in den Vorgaben. Das Land verändert sich – aufgrund des Klimawandels müssen neue Optionen der erneuerbaren Energien und ihre Technologien zügig umgesetzt werden. Ein schneller technologischer und gesellschaftlicher Wandel liegt vor uns. Wir müssen die Raumordnung flexibel genug machen, um auf zukünftige Entwicklungen, die wir jetzt noch nicht kennen, zeitnah reagieren zu können.

Was ist neu am LEP: Er greift mit dem rechtlich unverbindlichen Teil A „Herausforderungen, Chancen und strategische Handlungsfelder“ die Erkenntnisse der Arbeiten zur Landesentwicklungsstrategie auf. Er beschreibt die elf globalen und regionalen Megatrends aus der Entwicklungsstrategie, die das Land besonders beeinflussen werden.

Dieser Teil A enthält auch ein Kapitel, das einen Maßnahmenkanon für das Ziel zur Reduktion des Flächenverbrauches beschreibt. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem Förderungen des Flächenrecyclings, der Beseitigung von Altlasten, den Aufbau eines kommunalen Flächenmanagements mit Beratungsstrukturen, die Entwicklung einer Potentialanalyse und einen Bodenfonds.

Die Umsetzung dessen ist trotz der durch Corona engen Haushaltslage eingeleitet und wird begleitet von einer Anpassung des § 22 Landesentwicklungsgesetz mit einer Berichtspflicht zur Reduktion des Flächenverbrauches und erwarteten Vorschlägen, falls die Teilziele nicht erreicht werden.

Mit der im § 13 Landesplanungsgesetz bereits umgesetzten Experimentierklausel haben wir bundesweit Neuland betreten. Mit ihr können wir künftig zielführende Projekte oder Vorhaben zulassen und ausprobieren, ohne gleich mit großem Aufwand einen neuen Rechtsrahmen schaffen zu müssen. Im Prozess der Landesentwicklungsstrategie mit ihren Megatrends wurde diese Anforderung an eine fortschrittliche Landesentwicklungsplanung mehrfach herausgehoben. Mit der Experimentierklausel wird die Gestaltungskraft der Landesentwicklungsplanung gestärkt. Damit können wir für innovative Vorhaben, zum Beispiel aus den Bereichen Energiewende, Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, Daseinsvorsorge, Mobilität und Klimaschutz, räumlich oder zeitlich begrenzt von Zielen der Raumordnung abweichen. Die Experimentierklausel wird ins besondere auch Modellversuche ermöglichen, um neue innovative Lösungsansätze zu testen- ein wertvolles Instrument um voran zu kommen. Sie allein wird in der vorgegebenen Logik allerdings nicht ausreichen, um allen künftigen Herausforderungen, die eine zeitnahe Anpassung des Planes oder von Teilen des Planes erfordern, gerecht werden zu können.

Im Teil B den „Grundsätzen und Zielen der Raumordnung“ sind wir dann bei der bindenden Raumordnungsplanung: Was ist hier neu oder hervorzuheben? Die Aufforderung und die Möglichkeiten, sogar teilweise Verpflichtung der interkommunalen Zusammenarbeit in vielen Teilfragen der Landesentwicklung zieht sich wie ein roter Faden durch den LEP.

Das ist bei der meist kleinteiligen kommunalen Struktur einerseits und der die kommunalen Grenzen sehr häufig überschreitenden Vorhaben und ihren Auswirkungen nur folgerichtig und eigentlich sinnvoll. Ob für Energie, Gewerbegebiete, Wohnungsbau, Digitalisierung oder Mobilität, und Daseinsvorsorge: Es eröffnen sich so neue Chancen für eine gemeinsame kommunale Entwicklung. Eine dafür eigentlich notwendige Anpassung der kommunalen Strukturen ist bekanntlich politisch nicht gewollt. Das bedeutet aber auch, dass wir stets hinterfragen müssen, ob die Entscheidungsmöglichkeiten der gewählten Abgeordneten in den Kommunen nicht durch Verlagerung von Entscheidungen in Zweckverbände etc. unverhältnismäßig eingeschränkt werden oder eben Entwicklungschancen nicht wahrgenommen werden können.

Das weitere große Thema ist die Reduktion des Flächenverbrauches von derzeit 3,1 auf 1,3 Hektar pro Tag bis 2030, wie es die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, das europäischen Flächensparziel und die UN-Nachhaltigkeitszielen vorgeben. Die Flächenversiegelung zerstört nicht nur Natur und Artenvielfalt, sondern ist auch Treiber des Klimawandels und führt zu einer dauerhaften Zerstörung fruchtbarer Böden und ihrer in Jahrhunderten gewachsenen Eigenschaften.

Zwischen der Reduzierung des Flächenverbrauchs und anderen Zielen unserer Politik, vor allem mehr Gewerbeansiedlung, mehr Wohnraum und Ausbau von (Verkehrs-)Infrastruktur besteht ein Zielkonflikt – eine offene Flanke im LEP.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs und die Einhaltung des Zwischenziels von 1,3 ha in 2030 ist ein zentrales Grünes Anliegen und findet sich als Grundsatz im LEP wieder. Das ist erst einmal ein großer Erfolg und wir sind eines der ersten Bundesländer, die überhaupt eine solche Regelung verankern.

Erreicht werden soll das Ziel durch die in Teil A beschriebenen und beschlossenen, sowie mit Finanzmitteln hinterlegten, freiwilligen Maßnahmen. Die regelmäßige Berichtspflicht verleiht dem Nachdruck.

Weiterhin gilt künftig zwingend der Vorrang der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und der Wiederverwendung bereits versiegelter Flächen. Das wird auf die kommunale Planung heruntergebrochen werden müssen. An einigen Stellen hätten wir uns verbindlichere, konkretere Vorgaben in den Formulierungen der Ziele und Grundsätze als Grundlage für die kommunale Bauleitplanung gewünscht. Es bleibt zu hoffen, dass das vielfältige Unterstützen freiwilliger Maßnahmen durch das Land auch seine landesweite Wirkung entfaltet.

Ansonsten müssen künftig weitere Maßnahmen, wie beispielsweise ein Zertifikatehandel mit den Rechten für Flächenentnahme in Erwägung gezogen werden. Sie wissen, auch Kommunen in Schleswig-Holstein waren an dem Pilotvorhaben des Bundes beteiligt.

Das Thema Energie ist jenseits der Teilplanung Wind um ein Kapitel erweitert worden. Ich nenne hier die Geothermie, Energiespeicher, Leitungsnetze. Ich will aber nicht verhehlen, dass ich mir in den Kapiteln der Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung in den Grundsätzen und Zielen eine umfangreichere Nennung von Klimaschutz und Erneuerbaren Energien als Abwägungskriterium vorstellen kann.

Die Herausforderungen sind im Zuge des anstehenden Transformationsprozesses eben andere: So muss Elektrolyseur für Wasserstoff vielleicht nahe zur Erzeugungsanlage im Außenbereich anstatt im Gewerbegebiet stehen, Abnahmestrukturen zugeordnet sein und zugleich wegen seiner Abwärme den nahen Wärmeverbraucher berücksichtigen.

Das ist – nur eins von vielen Beispielen, um mit neuen Planungsoptionen eine erfolgreiche Entwicklung von Wirtschaftsentwicklung und Gesellschaft zu ermöglichen. Grundsätzlich sind Leitlinien zum Ausbau von PV und Solarthermie überfällig. Mit einer Einwallung oder Baumpflanzung als Landschaftsschutz, einer Integration von Umweltmaßnahmen und landwirtschaftlicher Nebennutzung wie Schafbeweidung, haben viele Unternehmen bereits gut vorgelegt und die Machbarkeit bewiesen, andere werden jetzt endlich nachziehen müssen.

Wir werden aber auch überprüfen müssen, wieweit wegen vieler aufgelisteter möglicher und sicherer Versagungskriterien viele Erneuerbare Energieprojekte stecken bleiben. Helfen würde da sicher ein positiver Leitpfaden für BürgerInnen und Kommunen, der beschreibt, wie es gehen könnte.

Schon heute erreichen uns Anfragen aus Gemeinden, in denen die Solarthermieanlage nicht in der Nähe des Verbrauchers gebaut werden dürfen oder überhaupt kein PV gebaut werden darf und sie so deshalb nicht klimaneutral werden können.

Dieser neue LEP enthält ein Kapitel zur Daseinsvorsorge. Von Bildung, Kinder Jugendliche Familien, Senior*innen, Menschen mit Behinderung, Gesundheit Pflege, Sport, Kultur, Ver- und Entsorgungsstruktur bis zur kritischen Infrastruktur sind viele erweitere und neue Vorgaben eingeflossen. Das gilt auch für das umfangreiche Kapitel des Ressourcenschutzes und der Ressourcenentwicklung.

Hier ist auch nicht nur fortgeschrieben worden, sondern neue Erkenntnisse und Bewertungen haben Eingang gefunden und werden ihre Wirksamkeit in weiteren Planungen und legislativen Vorgaben entfalten. Ich hebe an dieser Stelle nochmal den Binnenhochwasserschutz, den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenschutz hervor.

Ich komme zum Schluss: Der neue Landesentwicklungsplan 2021 ist ein Fortschritt gegenüber dem jetzt gültigen und hat unsere Zustimmung. Die Ereignisse und Entwicklungen der letzten Jahre und Monate haben deutlich gemacht, dass es für eine weiterhin erfolgreiche, freie Gesellschaft und Wirtschaft zeitnah vieler grundlegender Anpassungen bedarf.

Diese Erkenntnis hat sich verbreitet durchgesetzt und findet Eingang in Urteilen, wie dem des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Klimaschutz und in der Folge spätestens dann in Gesetzen. Auch der Europäische Green Deal spiegelt diese Herausforderung wider. Damit die Landesplanung dieser Entwicklung gerecht werden kann, werden mindestens in Teilbereichen des LEPs Verfahren und Wege gefunden werden müssen, den neu erstellten Plan anzupassen.

Der anstehende umfangreiche Transformationsprozess für Klimaschutz, Klimaneutralität und Energiewende wird dies erforderlich machen. Die Landesentwicklungsplanung muss ein Plan des „Zukunft-Ermöglichens“ werden.

 

Den entsprechenden Antrag sowie den Entwurf für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans finden Sie hier: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03300/drucksache-19-03311.pdf

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Claudia Jacob
Pressesprecherin

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

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Kategorie

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