Landwirtschaft und Ländlicher Raum

Seit meinem Studium zum Diplom-Ingenieur (Landbau), das ich 1976 abgeschlossen habe, führe ich als selbstständiger Landwirt meinen Milchviehbetrieb in Nortorf bei Wilster.Von 1999-2014 war ich Mitglied im Bundesvorstand der AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und seit 2004 Mitglied im Bundesvorstand des Agrarbündnis e.V. In diesen Funktionen konnte und kann ich maßgeblich an der gemeinsamen Positionierung der fortschrittlichen Verbände aus Umwelt, Agrar, Verbraucher, Gewerkschaften und Entwicklung zur Zukunft der europäischen Agrarpolitik, der Entwicklungs- und der Verbraucherpolitik mitwirken. Meine aktuellsten Beiträge zu den beiden Themen findet ihr hier, alles andere ist nach Jahrgängen geordnet dahinter.

CRISPR/Cas ist Gentechnik und als solche zu behandeln

CRISPR/Cas ist Gentechnik und als solche zu behandeln

26. September 2018 Kein Kommentar

Presseinformation Nr. 346.18 / 26.09.2018


Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 21 – Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für CRISPR/Cas erhalten und Landwirtschaft beraten

Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:


CRISPR/Cas ist Gentechnik und als solche zu behandeln

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil zu neuen Mutagenese-Verfahren am 25. Juli 2018 festgestellt, dass durch neue Verfahren entstandene Organismen, beispielsweise durch CRISPR/Cas, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anzusehen sind.

Damit unterliegen sie den Verpflichtungen der GVO-Richtlinie. Begründet wird dies mit durch den Einsatz dieser neuen Verfahren verbundenen Risiken, die sich als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten.

Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichtes: „Denn mit der unmittelbaren Veränderung des genetischen Materials eines Organismus durch Mutagenese lassen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in diesen Organismus, und die neuen Verfahren ermöglichen die Erzeugung genetisch veränderter Sorten in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß als bei der Anwendung herkömmlicher Methoden der Mutagenese. In Anbetracht dieser gemeinsamen Gefahren würde durch den Ausschluss der mit den neuen Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen aus dem Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie deren Ziel beeinträchtigt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern.“

Ich begrüße diese rechtliche Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof. Sie war dringend notwendig.

Den Zungenschlag der AfD, die im Urteil der großen Kammer eines unabhängigen EU-Gerichtes eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung erkennen will, weise ich zurück.

Im Jahr 2015 hat nur die Klage eines zivilgesellschaftlichen Bündnisses aus Verbraucher*innen-, Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen die Zulassung von mit neuen gentechnischen Verfahren hergestelltem Raps verhindert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte damals einfach per Bescheid diesem Raps einen Persilschein ausgestellt, der ihn als nicht gentechnisch verändert klassifizierte. Nach dem Urteil des EuGH wissen wir, dass dies ziemlich voreilig gewesen ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit musste den Beschied jetzt zurücknehmen.

Damit ist klar, dass es ein Schnellverfahren bei der Zulassung dieser neuen Technologien außerhalb von Forschungslaboren nicht geben wird. Voraussetzung für die Zulassung von mit solchen Verfahren hergestelltem Saatgut für den kommerziellen Anbau wären umfangreiche Risikobewertungen, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnungspflicht, Standortregister, Klärung von Haftungsfragen und so weiter. Also alles das, was wir bereits aus der bisher in Teilen der Welt angewendeten Agrogentechnik kennen.

Das Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel forscht an der Entwicklung von Rapssorten mit platzfesten Schoten durch CRISPR/Cas. Der Bund gibt Forschungsgelder in die Entwicklung solcher Verfahren. Das steht erst mal auf einem anderen Blatt als die Freisetzung. Es ist eine schlichte Tatsache, die ich hier nicht weiter bewerten möchte. Es gilt das Prinzip der Freiheit der Wissenschaft.

Unsere Aufgabe als Politiker*innen sehe ich nicht darin, bestimmte Forschungen zu tadeln oder zu loben. Bevor jedoch im Labor entwickelte Organismen in die Natur gelangen, bedarf es umfangreicher Tests und einer sorgfältigen Abwägung und Regulierung. Regulierung ist kein Widerspruch zur Freiheit der Forschung. Freiheit der Forschung umfasst nicht das Recht auf schrankenlose Umsetzung und auf Vermarktungsfreiheit der Forschungsergebnisse.

Zugelassene Sorten für den kommerziellen Anbau werden dem Patentrecht unterliegen. Die Kosten für den sicheren Anbau gentechnisch nicht veränderter Pflanzen – die Koexistenzkosten – dürfen nicht zulasten derer gehen, die gentechnisch veränderte Organismen frei anbauen wollen oder wegen der Anforderungen der Märkte müssen. Das ist bei weitem nicht nur der Ökolandbau, bei dem GVO-freie Erzeugung Grundbedingung ist.

Voraussetzung für Zulassung wäre unter anderem ein mehrjähriger Versuchsanbau unter kontrollierten Bedingungen mit garantierter Rückholbarkeit. Die Anpreisung der neuen Verfahren geht zurzeit einher mit einer Reihe von Heilsversprechungen, wie wir sie aus der Gründerzeit der Gentechnik kennen. Da ist viel Euphorie, wenig Risikobewusstsein und ein Ignorieren der Märkte. Begleitet wird dies durch eine Reihe von falschen Behauptungen, etwa der, dass die mit den neuen Verfahren hergestellten Organismen nicht von solchen aus herkömmlicher Pflanzenzüchtung zu unterscheiden seien. Die Nachweisbarkeit ist gegeben, diese Organismen können identifiziert und kenntlich gemacht werden.

Schleswig-Holstein und ist, bezogen auf GVO-Pflanzen, bisher gentechnikfrei, Europa weitgehend frei. Dies ist ein Standortvorteil für die hiesige Land- und Ernährungswirtschaft, den wir nicht aufs Spiel setzen dürfen. Das Vorsorgeprinzip muss gewahrt werden. Nach der Entscheidung durch den EuGH bin ich zuversichtlich, dass uns das gelingen kann.

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